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   BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97   

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https://dejure.org/1998,12593
BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97 (https://dejure.org/1998,12593)
BFH, Entscheidung vom 08.04.1998 - IX R 71/97 (https://dejure.org/1998,12593)
BFH, Entscheidung vom 08. April 1998 - IX R 71/97 (https://dejure.org/1998,12593)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.11.1994 - X R 115/94

    Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97
    Einer solchen Umdeutung stehen zum einen regelmäßig die erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschiede zwischen Revision und Nichtzulassungsbeschwerde entgegen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluß vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626, m.w.N.).
  • BFH, 23.07.1997 - X B 54/96

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

    Auszug aus BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97
    Ein erst nach Fristablauf schlüssig dargelegter Zulassungsgrund wäre, da verspätet, unbeachtlich (z.B. BFH-Beschluß vom 23. Juli 1997 X B 54/96, BFH/NV 1998, 57).
  • BFH, 09.07.1997 - IX R 17/97

    Umdeutung eines als Revision bezeichneten Rechtsmittels in eine

    Auszug aus BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97
    Eine Umdeutung des von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe als "Revision" bezeichneten Rechtsmittels in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht möglich (z.B. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1997 IX R 17/97, BFH/NV 1998, 47, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.1997 - IX R 4/97

    Rüge mangelhafter Sachverhaltsaufklärung als eine zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 08.04.1998 - IX R 71/97
    Die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung begründet keine zulassungsfreie Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO (z.B. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1997 IX R 4/97, BFH/NV 1997, 887, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 28.10.2003 - III 219/02

    Finanzgerichtsordnung: Unzulässigkeit der Klage nach Erledigung des

    c) Zwar könnte die Zulässigkeit einer Anfechtung des aufgrund der Vorprozess-Einigung ergangenen Gewinnfeststellungsbescheids zu prüfen sein, wenn mit der Klage eine unvollständige oder sonst rechtsfehlerhafte Umsetzung einer Änderungszusage geltend gemacht wird, die bei der Erledigungserklärung des Vorprozesses abgegeben wurde (vgl. FG München vom 18. Juli 1997 8 K 3436/97, EFG 1998, 78 , rechtskräftig durch BFH vom 8. April 1998 IX R 71/97, BFH/NV 1998/1364; FG Berlin vom 30. April 1987 I 146/86, EFG 1987, 627, rechtskräftig; FG Köln vom 23. Oktober 1986 II K 92/86, EFG 1987, 258; ferner zur Alternative von § 68 FGO a.F. und Einspruch BFH vom 10. Juli 1980 IV R 11/78, BFHE 131, 267 , BStBl II 1981, 5).
  • FG München, 20.05.2010 - 11 K 2508/07

    Unzulässigkeit der Anfechtung von nach Erledigungserklärungen ergangenen

    20 2.Eine Anfechtung des aufgrund der Vorprozess-Einigung ergangenen neuen Steuerbescheide käme nur dann in Betracht, wenn mit der Klage eine unvollständige oder sonst rechtsfehlerhafte Umsetzung einer Änderungszusage geltend gemacht wird, die bei der Erledigungserklärung des Vorprozesses abgegeben wurde (vgl. FG München vom 18. Juli 1997 8 K 3436/97, EFG 1998, 78, rechtskräftig durch BFH vom 8. April 1998 IX R 71/97, BFH/NV 1998/1364; FG Berlin vom 30. April 1987 I 146/86, EFG 1987, 627, rechtskräftig; FG Köln vom 23. Oktober 1986 II K 92/86, EFG 1987, 258; ferner zur Alternative von § 68 FGO a.F. und Einspruch BFH vom 10. Juli 1980 IV R 11/78, BStBl II 1981, 5).
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